Notfallpaket und Testamentsvollstreckung
Vorausschauend agieren
Wir können Ihnen den „Fallschirm“ für den Notfall bereithalten. Dazu gehören General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament, Ablaufplan für den Notfall (Unternehmen), Absicherung des Partners und der Kinder.
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers dient der Absicherung des testamentarischen Willens und der ordnungsgemäßen Abwicklung des Nachlasses. Wir übernehmen für Sie die Testamentsvollstreckung und sorgen dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird.